Skip to main content

Ärztliche Psychotherapiepraxis Hamburg - Viola Rescher

Kostenübernahme

Psychotherapie

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten, wenn die Voraussetzungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs.3 SGBV erfüllt sind.

Die erste Sitzung ist kostenpflichtig. Ein eventuelle Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist immer eine Einzelfallentscheidung und entsprechend nicht garantiert. Diese Sitzung umfasst die Klärung der Formalitäten, sowie ein umfangreiches diagnostisches und therapeutisches Eingehen auf Ihre Problematik .

Danach erfolgt die gemeinsame Antragstellung gemäß des Kostenerstattungsverfahrens. Nach Kostenzusage der Krankenkasse kann die ambulante Psychotherapie beginnen.

Ich arbeite als ärztliche Psychotherapeutin außervertraglich mit dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie in einer Privatpraxis.

Außervertraglich bedeutet, ich habe keinen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung und entsprechend keinen Kassensitz, was mich nur formal von den Vertragspsychotherapeuten unterscheidet.

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Wahl unter allen Vertragspsychotherapeuten.

Seit vielen Jahren besteht eine Unterversorgung in der psychotherapeutischen Behandlung durch Vertragspsychotherapeuten, was die langen Wartezeiten der Versicherten auf einen Therapieplatz begründet.

Dies ist für psychisch Erkrankte jedoch unzumutbar, da sie sofortige Hilfe bedürfen.

Aus diesem Grunde wurde eine Notfallregelung bei Unterversorgung (§13 Abs.3 SGB V) ins Leben gerufen, um die zeitnahe Behandlung psychisch Erkrankter zu gewährleisten.

Diese besagt, dass Ihre Krankenkasse die Behandlung bei einem außervertraglichen Therapeuten erstatten muss, wenn die Wartezeit bei den Vertragstherapeuten als unzumutbar lang anzusehen ist. Ein Gerichtsurteil (BSG Az. 6 RKA 15/97) hat festgelegt, dass die zumutbare Wartezeit für Erwachsene 6 Wochen, im Einzelfall auch bis zu 3 Monaten beträgt.

Voraussetzungen für die Bewilligung der ambulanten Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens:

  • Approbation (Heilerlaubnis ) des Behandlers : Ärztlicher Psychotherapeut, Psychologischer Psychotherapeut
  • Anwendung eines Richtlinien-Verfahrens durch den Behandler (Therapieverfahren, das von den Kassen erstattet wird):  Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse
  • Nichtverfügbarkeit eines Therapieplatzes bei Vertragspsychotherapeuten im zumutbaren Zeitraum bei bestehender medizinischer Dringlichkeit und Notwendigkeit der Behandlung

Welche konkreten Schritte Sie für die Beantragung Ihrer ambulanten Psychotherapie unternehmen müssen, erkläre ich Ihnen in unserem ersten Gespräch und unterstütze dabei.

Informationen zum  Kostenerstattungsverfahren finden Sie vorab unter diesen Links:

BPtK-Checkliste Kostenerstattungsverfahren

Terminserviceleitstelle

Kostenerstattungsverfahren 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung nach den genauen tariflich vereinbarten Versicherungsleistungen und – bedingungen für die ambulante Psychotherapie und nach den eventuell erforderlichen Antragsformularen.

Selbstzahler

Hier entfallen alle Formalitäten.

Coaching und Beratung

Coaching und Beratung sind keine Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.